Das erste Gespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich. Hierbei besprechen wir Ihr Problem sowie ein mögliches Vorgehen und erörtern transparent alle Kosten, die im Falle unseres Tätigwerdens anfallen. Sie verpflichten sich dabei zu nichts.
Rechtsberatung
Die anfallenden Kosten richten sich immer nach dem Umfang der Rechtsberatung bzw. dem Arbeitsaufwand. Sie bezahlen nur das, was mit uns vereinbart wurde. Sollten unerwartet doch höhere Kosten durch einen gesteigerten Arbeitsaufwand entstehen, werden Sie darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Anfrage zurückzuziehen. Nach erfolgter Tätigkeit erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, rechnen wir bei Übernahme direkt mit der Versicherung ab.
Sind weder Rechtsschutzversicherung noch eigene finanzielle Mittel vorhanden, kann ein Beratungshilfeschein bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Das Land trägt dann Ihre Kosten.
Mediation
Die Tätigkeit als Mediator wird stundenweise berechnet. Der Stundensatz richtet sich nach der Thematik und wird im Vorhinein festgelegt. Nach erfolgter Tätigkeit erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung.
Eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Deutsche Stiftung Mediation kann möglich sein.